GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 sind alle Arbeitgeber verpflichtet – unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter – eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchzuführen.

Ziel ist es, Gefährdungen für jeden Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festzulegen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Die systematische Vorgehensweise der Gefährdungsbeurteilung zeigt Gefährdungen und Belastungen im Betrieb auf. Damit können die Störungen im Arbeitsablauf sowie Fehlzeiten der Mitarbeiter durch Krankheit, Arbeitsunfälle oder Berufsunfähigkeit vermindert werden. So steigt die Qualität der Arbeit - denn Mitarbeiter, die sich am Arbeitsplatz wohl fühlen, sind motiviert und leistungsfähig!

Eine sachgemäß durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung trägt zur Rechtssicherheit bei.

Mit diesem Werkzeug hat der Arbeitgeber seinen verantwortlichen Umgang mit dem Thema Arbeitssicherheit verlässlich dokumentiert.

Im Schadensfall hilft diese Dokumentation das Haftungsrisiko zu begrenzen.

Gefährdungsbeurteilungen

Es gibt eine vielzahl möglicher Gefährdungsbeurteilungen, unten finden Sie einen kleinen Teil davon:

  • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Gefährdungsbeurteilung vom Maschinen & Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz

Referenzen zur Gef. Beurteilung

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