ARBEITSSICHERHEIT

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellt die Grundlage für unsere Leistung dar.

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollten ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen fachkundig und beratend an Ihrer Seite und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu:

  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Sicherheitstechnischen Prüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der
  • Inbetriebnahme
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
  • Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit
  • Erstellen von Lärmkatastern
  • Durchführung Gefahrstoffmanagement
  • Schulung der Beschäftigten zu Themen des Arbeits- und Brandschutzes
  • Unterweisungen allgemeiner Arbeitsschutz
  • Unterweisungen der Auszubildenden im Betrieb
  • Dienst- und Betriebsanweisungen für kleinere Kläranlagen

Weitere Informationen zum Thema

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellt die Grundlage für unsere Leistung dar.

Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – kurz ASiG - regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, definiert deren Aufgaben und betriebliche Position und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.

 

Referenzen zur Arbeitssicherheit

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