Grabmalantrag und jährliche Standsicherheitskontrolle

In der VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sind die Vorgaben für die standsichere Gründung und die Verkehrssicherheit von Grabmalen geregelt. Diese VSG 4.7 gilt für alle Friedhöfe. In §9 "Errichten von Grabmalen und Fundamenten" heißt es:

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass

  • Grabmale und Fundamente nach der anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden,
  • Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden müssen. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.

Somit sind die standsichere Gründung und die Kontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht geregelt. Auf diesen Paragrafen berufen sich die technischen Regelwerke und die Kommentare zur Standsicherheitskontrolle.

Wie ist die jährliche Standsicherheitskontrolle durchzuführen?

Die VSG 4.7 besagt nur, dass die Standsicherheitskontrolle jährlich durchzuführen und zu dokumentieren ist. Wie und wann dies geschehen muss, kann man nur den technischen Regelwerken, wie der BIV-Richtlinie 2020 und der VFD-Anleitung für die jährliche Standsicherheitskontrolle, entnehmen.

Wann die Prüfung erfolgen soll, wird in der beiden technischen Regelwerken vorgegeben:

  • BIV-Richtlinie 2020: Es empfiehlt sich, die Standsicherheitsüberprüfung jeweils jährlich nach der Frostperiode durchzuführen.
  • VFD-Anleitung: Dir Prüfung sollte im Frühjahr nach der Frostperiode erfolgen.

Die Konsequenz: Es soll nei der jährlichen Standsicherheitskontrolle kein Frost vorhanden sein.

Alle technischen Regelwerke fordern ausserdem, dass der Prüfer für die Standsicherheitskontrolle fachkundig sein muss.

Soltlen Sie daher Hilfe brauchen, oder Fragen zur Standsicherheitskontrolle haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Foto: Freepik



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