Im nachfolgenden PDF-Dokument wird Bezug auf die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge
genommen, die Bezüge gelten identisch für die DGUV Vorschrift 69 „Flurförder-
zeuge“. Auf die DGUV Vorschrift 67 „Flurförderzeuge“ wird kein Bezug genommen.
Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Bedienpersonen verfügen, die
mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umge-
hen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern (Gegengewichtstapler) zu.
Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befä-
higt, Gabelstapler zu führen. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter
ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fah-
ren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Hinzu
kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet sich hin-
ten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Lastkraftwagen
oder Personenkraftwagen. Die Last liegt – im Unterschied zum Lastkraftwagen – vor
der Bedienperson frei auf den Gabelzinken, sie kann am Hubmast gehoben und
gesenkt, vor- und zurückbewegt werden. Und nicht zuletzt verlangt das Standsicher-
heitsverhalten von Gabelstaplern eine andere Fahrweise als beim Kraftfahrzeug.
Dies gilt im Übrigen nicht nur für Gabelstapler, sondern für nahezu alle Flurförder-
zeuge mit Hubgerüst.
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/48
Diese Webseite verwendet Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
---|---|---|---|
cookieinfo | ASID GmbH | Speichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies. | 90 Tage |
cms154-session | ASID GmbH | Eindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert. | Session |
Präferenz-Cookies ermöglichen einer Webseite sich an Informationen zu erinnern, die die Art beeinflussen, wie sich eine Webseite verhält oder aussieht, wie z. B. Ihre bevorzugte Sprache oder die Region in der Sie sich befinden.
Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
---|---|---|---|
cms154-language | ASID GmbH | Speichert die vom Benutzer ausgewählte Sprachversion einer Webseite. | 90 Tage |
Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.
Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.
Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.
Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.
Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.