Leitern und Tritte, die wichtigsten Neuerungen

Seit Ende 2017 gilt für alle Hersteller, dass Leitern nur noch nach der neuen Norm ausgeliefert werden dürfen. Doch auch die Anwender der Leitern müssen diese Änderungen in Bezug auf den richtigen Umgang mit Leitern beachten. U. U. müssen auch Leitern die im Bestand sind gegebenenfalls für die neue Norm aufgerüstet werden. Wichtig ist, dass die Leiter zum vorgesehenen Einsatzzweck weiterhin uneingeschränkt sicher eingesetzt werden kann.

Leitern und Tritte die wichtigsten Neuerungen:

Einsatzbereich

Grundsätzlich werden alle Produkte in zwei Klassen eingeteilt:

  • „Professional“ steht für eine Leiter, die für den Gebrauch in der Arbeitswelt bestimmt ist.
  • „Non-professional“ bezeichnet Leitern für den privaten Bereich.

 

Standverbreiterung

Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ist nach der neuen Norm ab einer Länge von 3.000mm eine Standverbreiterung nötig. Standverbreiterung bis zu einer maximalen Breite von 1.200mm, abhängig von der Leiterlänge. Durch diese neue Anforderung sind bei mehrteiligen Leitern einige Funktionen nicht mehr verfügbar:

  • Bei Schiebeleitern, die eingefahren länger als 3.000mm sind, können die Leiterteile nicht mehr separat genutzt werden.
  • Bei Mehrzweckleitern, die eingefahren länger als 3.000mm sind, kann die Oberleiter nicht mehr separat genutzt werden; diese Leitern sind auch nicht mehr treppengängig einsetzbar

Einsatz von Leitern

(von Links: Leiter als Arbeitsplatz / Leiter als Verkehrsweg)

Die Stufenbreite beträgt mindestens 80 mm. Die Standhöhe liegt zwischen 2 m und 5 m und die Arbeiten dauern nicht länger als 2 Stunden je Arbeitsschicht. Die Verwendenden stehen bei der Arbeit mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform oder parallel hintereinanderliegenden Sprossen.

Als Aufstiege dürfen Leitern nur für kurzzeitige Arbeiten eingesetzt werden (geringe Verwendungsdauer). Der zu überbrückende Höhenunterschied darf nicht mehr als 5 m betragen. Bei mehr als 5 m Höhenunterschied ist der Einsatz nur bei sehr seltener Verwendung möglich. Sprossen- und Stufenleiter sind zulässig.

Arbeiten sind nur mit einem festen Stand durch eine Stufe oder Plattform zugelassen. Sprossenleitern sind nicht mehr ordnungsgemäß, außer in speziellen Ausnahmefällen (wie beispielsweise bei Arbeiten in engen Schächten), die schriftlich mit der Gefährdungsbeurteilung zu begründen sind.

Vor dem Arbeiten:

  • Arbeitsumgebung und Arbeitsumfang im Vorfeld ermitteln.
  • Prüfen, ob es Alternativen zur Leiter gibt.
  • Leiterart nach Arbeitshöhe, Arbeitsaufgabe und Bodenbeschaffenheit auswählen.
  • Einsatzbestimmung des Herstellers beachten. Eine detaillierte und gedruckte Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung muss bei neu beschafften Leitern beiliegen.
  • Vor jeder Verwendung, Leitern auf augenscheinliche Mängel prüfen. Defekte Leitern sofort der Verwendung entziehen.
  • Leitern nicht bei Umgebungs- und Witterungsbedingungen verwenden, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen.
  • Leitern auf ebenen und tragfähigem Untergrund aufstellen.

Während der Arbeiten:

  • Leitern nicht stärker belasten als vom Hersteller angegeben (in der Regel 150 kg).
  • Steigschenkel von Leitern dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden.
  • Nicht über die Leiter hinauslehnen.
  • Bei der Auswahl der Leiter beachten, dass – bei Anlegeleitern die drei obersten Stufen/Sprossen nicht bestiegen werden dürfen,
  1. bei beidseitig besteigbaren Stehleitern die obersten beiden Stufen nicht bestiegen werden dürfen,
  2. bei Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter“ die obersten vier Stufen nicht bestiegen werden dürfen,
  3. Stehleitern ohne Haltevorrichtung nur bis zur jeweils drittobersten Stufe bestiegen werden dürfen.
  • Von Stehleitern oder Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung nicht übersteigen.
  • Zusätzliche Absturzgefahren an Absturzkanten beachten, z. B. neben Geländern, an ungesicherten Öffnungen oder im innerbetrieblichen Verkehr. Gefahr minimieren, z. B. durch Netze, Absperrungen, Einsatz von Sicherungsposten.
  • Beim Transport die Leitern ausreichend sichern und vor Beschädigung schützen.

Materialtransport auf der Leiter:

  • Mitzuführendes Material und Werkzeug darf 10 kg nicht überschreiten.
  • Ein sicherer Kontakt zur Leiter muss gewährleistet werden (Festhalten mit einer Hand).
  • Es dürfen keine Gegenstände mit einer Windangriffsfläche von über 1 m² mitgeführt werden.

Nach dem Arbeiten:

  • Beschädigte Leiterteile fachgerecht ersetzen oder reparieren lassen, andernfalls Leiter unbrauchbar machen und entsorgen.
  • Leitern wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen müssen festgelegt werden.
  • Regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchführen lassen.
  • Holzleitern gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt lagern.




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