Seit Ende 2017 gilt für alle Hersteller, dass Leitern nur noch nach der neuen Norm ausgeliefert werden dürfen. Doch auch die Anwender der Leitern müssen diese Änderungen in Bezug auf den richtigen Umgang mit Leitern beachten. U. U. müssen auch Leitern die im Bestand sind gegebenenfalls für die neue Norm aufgerüstet werden. Wichtig ist, dass die Leiter zum vorgesehenen Einsatzzweck weiterhin uneingeschränkt sicher eingesetzt werden kann.
Leitern und Tritte die wichtigsten Neuerungen:
Einsatzbereich
Grundsätzlich werden alle Produkte in zwei Klassen eingeteilt:
Standverbreiterung
Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ist nach der neuen Norm ab einer Länge von 3.000mm eine Standverbreiterung nötig. Standverbreiterung bis zu einer maximalen Breite von 1.200mm, abhängig von der Leiterlänge. Durch diese neue Anforderung sind bei mehrteiligen Leitern einige Funktionen nicht mehr verfügbar:
Einsatz von Leitern
(von Links: Leiter als Arbeitsplatz / Leiter als Verkehrsweg)
Die Stufenbreite beträgt mindestens 80 mm. Die Standhöhe liegt zwischen 2 m und 5 m und die Arbeiten dauern nicht länger als 2 Stunden je Arbeitsschicht. Die Verwendenden stehen bei der Arbeit mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform oder parallel hintereinanderliegenden Sprossen.
Als Aufstiege dürfen Leitern nur für kurzzeitige Arbeiten eingesetzt werden (geringe Verwendungsdauer). Der zu überbrückende Höhenunterschied darf nicht mehr als 5 m betragen. Bei mehr als 5 m Höhenunterschied ist der Einsatz nur bei sehr seltener Verwendung möglich. Sprossen- und Stufenleiter sind zulässig.
Arbeiten sind nur mit einem festen Stand durch eine Stufe oder Plattform zugelassen. Sprossenleitern sind nicht mehr ordnungsgemäß, außer in speziellen Ausnahmefällen (wie beispielsweise bei Arbeiten in engen Schächten), die schriftlich mit der Gefährdungsbeurteilung zu begründen sind.
Vor dem Arbeiten:
Während der Arbeiten:
Materialtransport auf der Leiter:
Nach dem Arbeiten:
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