Seminar für die Verkehrssicherheit in kommunalen Einrichtungen

Wir hatten am 18.11.2021 ein Seminar in dem Dorf- und Begegnungszentrum in Niederwinkling, mit Frau Schwingel von der Kommunalen Unfallversicherung und dem Rechtsanwalt, Herrn Dr. Krafft, über die Verkehrssicherheit in Kommunalen Einrichtungen.

Grund für das Seminar war die an uns sehr oft herangetretene Frage, wer bei Unfällen zur Haftung gezogen wird.

Die Nutzung insbesondere von kommunalen Freizeiteinrichtungen ist mit gewissen Gefahren verbunden, welche ja auch den Reiz gerade für die jüngeren Generationen ausmacht.

Wer solche Freizeitanlagen wie z.B.

  • Weiher/Löschweiher
  • Badeseen
  • Waldkindergärten
  • Wanderwege
  • Rad- und Mountainbike-Wege
  • Erlebnis- und Naturlehrpfade
  • Etc.

zur Verfügung stellt, ist grundsätzlich auch dafür verantwortlich und muss daher die daraus resultierenden Verkehrssicherungspflichten erfüllen. Wenn aber nun trotzdem jemand auf solchen Einrichtungen verunfallt, stellt sich zwangsläufig die Frage, wer dafür zur Haftung herangezogen wird.

Aufgrund eines leider aktuellen Ereignisses, bei dem in einem Dorfteich drei Kinder ertrunken sind und der Bürgermeister nun dafür angeklagt ist, haben wir den Rechtsexperten Herrn Dr. Krafft und Frau Schwingel zu unserem Seminar für die Verkehrssicherung eingeladen.

In dem Seminar ging es vor allem darum, zu erörtern, welche Maßnahmen zur rechtssicheren Ausführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen nötig sind, ohne den eigentlichen Zweck der Anlage über Gebühren einzuschränken.

Im Anhang finden Sie die Präsentationen von Frau Schwingel und Herrn Dr. Krafft zum Nachlesen oder Downloaden.

Sollten Sie dennoch Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.



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