Wichtige und Relevante Informationen zur Änderung der DIN 13157:2021:
Ab dem 01.11.2021 wird die alte DIN 13157:2009 mit der DIN 13157:2021 ersetzt. Diese Norm gilt für kleine Verbandskästen, die in Schulen, Kindergärten- oder Krippen, in Betrieben, oder auf Baustellen vorhanden sein müssen, damit dort die Erste-Hilfe im Notfall schnell gewährleistet werden kann.
In der neuen DIN 13157 wird beschrieben, welche Erste- Hilfe-Materialien in einen Betriebsverbandskasten- oder Koffer hinein gehören.
Änderung des Inhaltes:
In der neuen DIN 13157:2021 kommen zusätzliche Pflaster hinzu:
Es bleibt auch nach der neuen DIN 13157:2021 dabei, dass im kleinen Erste Hilfe Material halb so viele Mengen vorhanden sind wie im großen.
Außenkennzeichnung:
Bislang mussten Erste-Hilfe-Materialien zwei Aufdrucke vorweisen, wenn diese nicht die Maße von 255mm x 166 mm x 80 mm aufweisen konnten. Das entfällt nun, es muss kein weiteres weißen Erste-Hilfe-Kreuz auf grünem Untergrund mehr angebracht werden.
Weitere Änderungen:
Die Verweise auf die BGI/GUV-I 503 wurden nun auf die geltende DGUV Information 204-006 abgeändert.
Neben den enthaltenen Zertifizierten medizininschen Einmalschutzhandschuhen (EN 455) dürfen nun auch alternativ Chemieschutzhandschuhe die nach der (EN 374) zertifiziert sind enthalten sein.
Sind die alten Betriebsverbandkästen dach DIN 13157:2009 noch erlaubt?
JA! Aber auch wenn die Normen keinen Gesetzesstatus haben, sind es Regelwerke, die von Fachleuten der einschlägigen Fachgebiete erarbeitet wurden und somit den allgemein anerkannten Stand der Technik (aRT) widerspiegeln. Die Einhaltung einer Norm löst üblicherweise die Vermutungswirkung aus, den aRT erfüllt zu haben. Wenn also eine Verordnung vorschreibt, den aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen, tun Praktiker gut daran, die Anforderungen der entsprechenden Norm zu erfüllen.
Zükünftig von Herstellern gekaufte Materialien entsprechen automatisch der neuen DIN 13157:2021.
Diese Webseite verwendet Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
---|---|---|---|
cookieinfo | ASID GmbH | Speichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies. | 90 Tage |
cms154-session | ASID GmbH | Eindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert. | Session |
Präferenz-Cookies ermöglichen einer Webseite sich an Informationen zu erinnern, die die Art beeinflussen, wie sich eine Webseite verhält oder aussieht, wie z. B. Ihre bevorzugte Sprache oder die Region in der Sie sich befinden.
Name | Anbieter | Zweck | Ablauf |
---|---|---|---|
cms154-language | ASID GmbH | Speichert die vom Benutzer ausgewählte Sprachversion einer Webseite. | 90 Tage |
Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.
Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.
Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.
Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.
Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.